Gefährdungs­beurteilung

Sie benötigen externes Know-how bei der Erstellung von Gefährdungs­beurteilungen (GBU)?

Das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) unterliegt den Vorschriften der militärischen Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnungen.

Mit Gefährdungsbeurteilungen werden folgende Schutzziele verfolgt:

  • Sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz
  • Vermeidung von Verletzungen aufgrund von Fehlbedienung
  • Vermeidung von Verletzungen aufgrund unsachgemäß gewarteter bzw. instand gesetzter Geräte und Anlagen
  • Sachgerechter und sicherer Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Vermeidung von unnötigen Belastungen oder Verletzungen durch Gefahrstoffe
  • Vermeidung von Umweltschäden aufgrund unsachgemäßer Entsorgung bzw. unsachgemäßen Umgangs mit Gefahrstoffen

 

SIE HABEN FRAGEN? WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER!