Gefährdungsbeurteilung
Sie benötigen externes Know-how bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)?
Das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) unterliegt den Vorschriften der militärischen Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnungen.
Mit Gefährdungsbeurteilungen werden folgende Schutzziele verfolgt:
- Sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz
- Vermeidung von Verletzungen aufgrund von Fehlbedienung
- Vermeidung von Verletzungen aufgrund unsachgemäß gewarteter bzw. instand gesetzter Geräte und Anlagen
- Sachgerechter und sicherer Einsatz von Arbeitsmitteln
- Vermeidung von unnötigen Belastungen oder Verletzungen durch Gefahrstoffe
- Vermeidung von Umweltschäden aufgrund unsachgemäßer Entsorgung bzw. unsachgemäßen Umgangs mit Gefahrstoffen
SIE HABEN FRAGEN? WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER!
Ihre Ansprechpartner
Nicolas Weh
+49 7522 7070-55
nicolas.weh(at)sorg-dok.com
Patrick Witzigmann
+49 7522 7070-17
patrick.witzigmann(at)sorg-dok.com